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Endbenutzer-Lizenzvertrag

Allgemeines

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") wird zwischen Ihnen ("Sie") und uns ("Avantra") geschlossen und tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem Sie die Software und/oder Support-Services erwerben, und regelt Ihre Nutzung derselben. Wenn Sie die Software herunterladen, installieren oder verwenden, akzeptieren Sie diese EULA und erklären sich damit einverstanden, an sie gebunden zu sein. Wenn Sie eine natürliche Person sind, die im Namen einer juristischen Person handelt, sichern Sie zu, dass Sie befugt sind, diese EULA im Namen dieser juristischen Person abzuschließen. Wenn Sie nicht über eine solche Befugnis verfügen, sind Sie allein für die Nutzung der Software verantwortlich. Wenn Sie die Bedingungen dieser EULA nicht akzeptieren, ist es Ihnen nicht gestattet, die Software zu installieren, darauf zuzugreifen, sie herunterzuladen oder anderweitig zu nutzen.

  1. EULA Definitionen
    In diesem EULA haben die in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe die folgende Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:
    "Geschäftliche Nutzung" bedeutet, dass Sie die Software und/oder die Supportdienste ausschließlich für Ihre geschäftlichen Zwecke nutzen;
    “Vertrauliche Informationen”
    bezeichnet alle vertraulichen Informationen, die von einer Partei (der "offenlegenden Partei") der anderen Partei (der "empfangenden Partei") mündlich oder schriftlich offengelegt werden und die als vertraulich bezeichnet werden oder angesichts der Art der Informationen vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten;

    "Datum des Inkrafttretens" bedeutet das in der Bestellung angegebene Datum des Inkrafttretens;

    "Lizenzgebühren" sind die in der Bestellung festgelegten Lizenzgebühren, die Sie für das Recht auf Zugriff auf die Software und die Supportdienste gemäß den Bedingungen dieses EULA zahlen;

    "Malicious Code" bedeutet, ohne Einschränkung, jede automatische Beschränkung, Viren, Würmer, Zeitbomben, trojanische Pferde und andere schädliche oder bösartige Codes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme, die die Bereitstellung der Software beeinträchtigen;

    "Bestellung" bezeichnet eine von Ihnen angeforderte, unterzeichnete Bestellung für Software und Supportdienste (je nach Fall);

    "Software" bezeichnet die ausführbare Objektcode-Version der jeweiligen Avantra-Software und alle zugehörigen Updates oder Releases, die in der Bestellung angegeben sind;

    "Supportzeiten" "Arbeitstag" oder "Bürozeiten" bedeutet 08:00 bis 18:00 Uhr, Montag bis Freitag, außer an Feiertagen;

    "Support Services" bedeutet technische Unterstützung für die Software in der in der Bestellung angegebenen Form, die von Avantra von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann;

    "Gebühren für Support Services" sind die Gebühren für die Unterstützungsdienste (falls zutreffend), die im Auftrag festgelegt sind;

    "User" bezeichnet Ihre Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer, Vertreter und Kunden, die die Software für die geschäftliche Nutzung in dem in der Bestellung angegebenen Gebiet verwenden; und

    "Website" bedeutet www.avantra.com und alle anderen von Avantra von Zeit zu Zeit benannten Domainnamen.

  2. Erteilte Rechte
    1.1. Unter der Voraussetzung, dass Sie die Bedingungen dieser EULA und der Programmdokumentation einhalten, gewährt Avantra Ihnen hiermit eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software und der Support Services ausschließlich für die geschäftliche Nutzung für die in der Bestellung angegebene Anzahl von Lizenzen. Um Zweifel auszuschließen, schließt diese Lizenz das Recht für Sie ein, die Software und die Support Services für die Bereitstellung von Dienstleistungen für Ihre Kunden zu nutzen, und Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie für die Handlungen und/oder Unterlassungen Ihrer Kunden verantwortlich und haftbar gemacht werden, als wären es Ihre eigenen.

    1.2. Sie erkennen an, dass die Software ohne einen Lizenzschlüssel nicht funktioniert. Sie werden einen solchen Schlüssel nicht an Dritte weitergeben oder ihnen Zugang dazu gewähren, es sei denn, dieser Dritte ist ein in der Bestellung zugelassener Dritter. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Avantra nicht für die unbefugte Verteilung oder Weitergabe Ihrer Lizenzschlüssel verantwortlich ist.

  3. Beschränkungen der Nutzung
    Sie dürfen nicht:
    (a) Programmkennzeichnungen oder Hinweise auf Eigentumsrechte von Avantra zu entfernen oder zu verändern;
    (b) die Programme oder Materialien, die aus der Software resultieren, in irgendeiner Weise einem Dritten zur Verwendung in dessen Geschäftsbetrieb zur Verfügung zu stellen (es sei denn, ein solcher Zugriff ist für die spezifische Programmlizenz oder die Materialien aus der Software, die Sie erworben haben, ausdrücklich gestattet);
    (c) die Software oder die Dokumentation zu modifizieren, anzupassen, zu verändern, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;
    (d) den Quellcode der lizenzierten Software mit anderer Software zu kombinieren oder zusammenzuführen, insbesondere mit Open-Source-Software, was uns dazu verpflichten würde, die Software ganz oder teilweise offenzulegen, zu lizenzieren, zu vertreiben oder anderweitig zur Verfügung zu stellen oder anderen Rechte zur Änderung der Software einzuräumen;
    (e) die Software oder die Programmdokumentation an Dritte unterzulizenzieren (außer an Ihre Kunden für die geschäftliche Nutzung gemäß Klausel 2.1), zu vertreiben, zu verkaufen, zu leasen, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig zu übertragen;
    (f) den Quellcode der lizenzierten Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, ihn abzuleiten, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig (Sie erkennen an, dass die Programmdokumentation Ihnen die notwendigen Voraussetzungen für die Integration mit der von Ihnen verwendeten Software oder den von Ihnen verwendeten Systemen liefert);
    (g) die Software zu verwenden, um verletzendes, obszönes, verleumderisches, bösartiges oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material zu speichern oder zu übertragen, oder um Material zu speichern oder zu übertragen, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt;
    (h) die Software zu verwenden, um Spam oder anderweitig duplizierende oder unaufgeforderte Nachrichten zu versenden, die gegen geltende Gesetze verstoßen;
    (i) die Software zu kopieren, zu verändern, zu übertragen, zu verbreiten, zu framen oder zu spiegeln, egal in welcher Form oder auf welchem Medium oder mit welchen Mitteln;
    (j) die Integrität oder Leistung der Software zu beeinträchtigen, zu beschädigen oder zu stören;
    (k) zu versuchen, unbefugten Zugang zu der Software oder den Support Services oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu erhalten oder Dritten dabei zu helfen, diesen Zugang zu erhalten, oder
    (l) auf die Software oder die Supportdienste zuzugreifen, um deren Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität zu überwachen, oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke.

  4. Ihre Verpflichtungen und Anerkennungen
    1.1. Sie gestatten Avantra die Inspektion und den Zugang zu allen Räumlichkeiten, in oder auf denen die Software aufbewahrt oder verwendet wird, sowie den Zugang zu allen Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit diesem EULA aufbewahrt werden, um sicherzustellen, dass Sie die Bedingungen dieses EULA einhalten, vorausgesetzt, dass Avantra eine solche Inspektion in angemessener Weise ankündigt.

    1.2. Auf Anfrage von Avantra sind Sie verpflichtet, Avantra unverzüglich eine schriftliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Software in Übereinstimmung mit diesem EULA in dem in der Bestellung angegebenen Gebiet verwendet wird. Sie sind verpflichtet, Avantra zu benachrichtigen, sobald Sie von einer unbefugten Nutzung der Software Kenntnis erlangen.

  5. Softwarelizent Reaktivierung
    1.1. Die Softwarelizenz bleibt zunächst für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach der Installation aktiviert ("Erstaktivierungszeitraum"). Nach dem anfänglichen Aktivierungszeitraum muss die Softwarelizenz entweder automatisch oder manuell reaktiviert werden ("Re-Aktivierung").

    1.2. Die Software wird alle zwölf (12) Stunden eine automatische Reaktivierung versuchen. Wenn die Software nicht auf das Internet zugreifen kann und die automatische Reaktivierung fehlschlägt, müssen Sie alle dreißig (30) Tage vor Ablauf des Aktivierungszeitraums eine manuelle Reaktivierung durchführen (dieser Zeitrahmen kann vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung von Avantra geändert werden) ("Ablaufzeitraum"), damit die Lizenz gültig bleibt.

    1.3. Die Reaktivierung der Softwarelizenz liefert Avantra die folgenden Informationen: (i) die Version der Software, die Sie verwenden; (ii) die niedrigste und die höchste Versionsnummer aller installierten und betriebsbereiten Agenten; (iii) den Hostnamen, den Namen des Betriebssystems (z. B. Windows oder Linux) und die MAC-Adresse des Computers, auf dem die Software ausgeführt wird; (iv) die Anzahl der aktiven lizenzierten Objekte und die Art der Instanzen; und (v) den Xandria-internen HW-Schlüssel des Hosts, auf dem die Software ausgeführt wird.

    1.4. Das Versäumnis Ihrerseits, entweder: (a) Zugang zu den Aktivierungsservern von Avantra über das Internet zu gewähren (d.h. die automatische Reaktivierung zu ermöglichen); oder (b) eine manuelle Reaktivierung vor Ablauf der Ablauffrist durchzuführen, führt dazu, dass Ihre Softwarelizenz ausgesetzt wird, bis entweder: (a) der Zugang für die automatische Reaktivierung aktiviert wurde; oder (b) eine manuelle Reaktivierung stattgefunden hat, je nachdem.

  6. Garantien
    1.1. Avantra garantiert, dass: (i) die an Sie lizenzierte Software in allen wesentlichen Aspekten wie in der entsprechenden Programmdokumentation beschrieben, bei normalem Gebrauch und unter normalen Umständen für ein Jahr nach der Lieferung funktioniert; und (ii) Avantra angemessene technische Mittel einsetzt, um sicherzustellen, dass die Software keinen bösartigen Code oder andere Computerprogrammierroutinen enthält, die darauf ausgelegt sind, andere Software zu beschädigen, nachteilig zu beeinträchtigen, heimlich abzufangen oder zu enteignen.

    1.2. Avantra wird auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen und als Ihr ausschließliches Rechtsmittel bei einer Verletzung dieser Garantien eine der folgenden Maßnahmen ergreifen: (i) wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um jeden reproduzierbaren Fehler in der Software zu korrigieren, der Avantra von Ihnen während der Software-Garantiezeit schriftlich gemeldet wurde; (ii) die Software ersetzen; oder (iii) die Lizenz sofort durch eine schriftliche Mitteilung an Sie kündigen und Ihnen einen Teil der von Ihnen vor dem Kündigungsdatum gezahlten Lizenzgebühren zurückerstatten (abzüglich eines angemessenen Betrags für Ihre Nutzung der Software bis zum Kündigungsdatum). Eine solche Fehlerkorrektur oder ein Ersatz, der Ihnen zur Verfügung gestellt wird, verlängert nicht die ursprüngliche Garantiezeit.

    1.3. Die ausdrücklichen Garantien ersetzen alle anderen ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Garantien in Bezug auf die Software, alle damit verbundenen Dienstleistungen (einschließlich der Support-Services) und die zugehörige Dokumentation, und Avantra lehnt insbesondere alle Garantien für die Marktgängigkeit und die Eignung für einen bestimmten Zweck ab.

    1.4. Die ausdrücklichen Garantien gelten nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Missbrauch oder Computer- oder elektrische Fehlfunktionen entstanden sind, oder wenn die Software anders als in Übereinstimmung mit den von Avantra bereitgestellten Anweisungen oder der Softwaredokumentation installiert, verwendet oder betrieben wurde. Avantra garantiert nicht, dass die Nutzung der Software durch Sie fehlerfrei, ohne Unterbrechungen, virenfrei oder sicher sein wird. Sie erkennen an, dass Avantra keine anderen Garantien als die ausdrücklichen Garantien in dieser EULA übernimmt.

  7. Beschränkungen und Haftungen
    Die Haftung von Avantra gegenüber Ihnen im Rahmen dieser EULA für alle Verluste, Kosten, Ausgaben und Schäden, unabhängig davon, ob sie vertraglich, durch Fahrlässigkeit oder anderweitig entstanden sind, übersteigt insgesamt nicht den Betrag der gesamten Lizenzgebühren, die Avantra in den 12 Monaten vor dem Ereignis, das zu einer solchen Haftung geführt hat, von Ihnen erhalten hat. In keinem Fall (soweit dies nicht gesetzlich verboten ist) haftet Avantra für: (i) Verluste aufgrund von Mängeln oder Fehlern, die Avantra innerhalb eines angemessenen Zeitraums behebt; oder (ii) indirekte, besondere, zufällige oder Folgekosten, Verluste, Schäden oder Ausgaben; oder (iii) Verlust von Geschäften, Gewinnen, Einnahmen, Firmenwert oder erwarteten Einsparungen; oder (iv) Verlust oder Beschädigung von Daten; oder (v) Beträge, die Sie an Dritte gezahlt haben; oder (vi) Verluste, die hätten vermieden werden können, wenn Sie den angemessenen Ratschlägen und Anweisungen von Avantra gefolgt wären.

  8. Support Services
    1.1. Avantra erbringt die Supportleistungen während der Lizenzlaufzeit vorbehaltlich der Zahlung der Lizenzgebühren und der Gebühren für die Supportleistungen (falls zutreffend) durch Sie, wie in der Bestellung angegeben. Die Support-Services werden nur während der Support-Stunden erbracht. Avantra garantiert nicht, dass sie in der Lage sein wird, alle Fragen oder Fehler der Software zu lösen.

    1.2. Die Supportleistungen sind an die Einhaltung der folgenden zusätzlichen Verpflichtungen geknüpft: (i) Ihr Personal muss in der Nutzung der Support-Services geschult sein; (ii) Sie müssen Avantra ausreichende Dokumentation, Daten, Details und Unterstützung in Bezug auf alle gemeldeten Fehler zur Verfügung stellen; und (iii) Sie müssen Avantra bei der Diagnose und Korrektur gemeldeter Fehler unterstützen, indem Sie Folgendes bereitstellen: (a) alle relevanten Dokumentationen und Aufzeichnungen, einschließlich Musterausgaben und andere Diagnoseinformationen; (b) Interaktion mit Mitarbeitern, die befugt sind, Abhilfemaßnahmen gemäß den Anweisungen von Avantra durchzuführen; und (c) Zugang zu Ihrer Live-Produktionsumgebung, in der die Software verwendet wird, in dem Umfang, der für die Erbringung der entsprechenden Supportleistungen erforderlich ist. Sie erkennen an, dass das Versäumnis, diese Unterstützung zu leisten, die Fähigkeit von Avantra beeinträchtigen wird, Supportleistungen zu erbringen.

    1.3. Avantra ist nicht verpflichtet, Supportleistungen im Zusammenhang mit Fehlern, Fragen oder Problemen zu erbringen, die aus folgenden Gründen entstanden sind: (i) Verwendung der Software auf eine andere als die in dieser EULA beschriebene Weise; (ii) Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten eines Benutzers; (iii) Versäumnis des Benutzers, angemessene Empfehlungen in Bezug auf Fehler oder Lösungen für Fehler, die zuvor von Avantra mitgeteilt wurden, umzusetzen; oder (iv) Probleme, die durch Software oder Hardware von Drittanbietern verursacht wurden.

    1.4. Die Bereitstellung von Support-Services wie in dieser Klausel 8 beschrieben ist die einzige Verpflichtung von Avantra und Ihr einziges Rechtsmittel in Bezug auf den Support der Software. Avantra hat keine weitere Haftung oder Verpflichtung Ihnen gegenüber in Bezug auf Fehler oder andere tatsächliche oder vermeintliche Probleme mit der Software.

  9. Geistiges Eigentum und Entschädigung
    1.1. Avantra (und ggf. seine Lizenzgeber) sind Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile an der Software (einschließlich aller darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte) und aller anderen von Avantra gemäß diesem EULA erstellten oder entwickelten Materialien, einschließlich aller Verbesserungen, Änderungen, Erweiterungen und abgeleiteten Werke davon. Diese EULA überträgt Ihnen keine Eigentumsrechte an der Software oder an anderen geistigen Eigentumsrechten, die Avantra im Rahmen dieser EULA besitzt oder nutzt. Der Name Avantra und das Avantra-Logo als Produktname in Verbindung mit der Software sind Handelsmarken von Syslink Xandria Ltd (und ggf. seinen Lizenzgebern), und es wird kein Recht und keine Lizenz zu deren Verwendung gewährt.

    1.2. Avantra stellt Sie von allen Ansprüchen frei, die behaupten, dass die normale Nutzung der Software in Übereinstimmung mit diesem EULA und der Programmdokumentation die britischen Urheber-, Patent- oder Markenrechte eines Dritten verletzt, vorausgesetzt, dass: (i) Avantra sofortige und vollständige Kontrolle über einen solchen Anspruch erhält; (ii) Sie Avantras Verteidigung gegen einen solchen Anspruch nicht beeinträchtigen und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Avantra kein Haftungsanerkenntnis, keine Vereinbarung oder keinen Kompromiss in Bezug auf den Anspruch eingehen; (iii) Sie Avantra auf Kosten von Avantra jede angemessene Unterstützung bei einem solchen Anspruch gewähren; (iv) ein solcher Anspruch nicht aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung oder Ihrer Fahrlässigkeit oder einem Verstoß gegen diese EULA entsteht; (v) ein solcher Anspruch nicht auf der Verwendung der Software in einer Anwendung oder Umgebung beruht, für die die Software nicht konzipiert oder vorgesehen war; (vi) ein solcher Anspruch nicht aus Open-Source-Komponenten oder Materialien Dritter oder aus der Kombination, dem Betrieb oder der Verwendung der Software in oder mit einer nicht von Avantra bereitgestellten Technologie oder Dienstleistung resultiert; (vii) ein solcher Anspruch nicht aus von Ihnen eingeführten oder vorgenommenen Änderungen und/oder Verbesserungen der Software resultiert.

    1.3. Avantra hat nach eigenem Ermessen das Recht, die Software oder die Supportleistungen ganz oder teilweise zu ändern, um eine Verletzung zu vermeiden.

    1.4. Sie stellen sicher, dass Sie über alle Rechte und Genehmigungen verfügen, die erforderlich sind, um die Software in Übereinstimmung mit diesem EULA zu nutzen, einschließlich der entsprechenden Lizenzen für die Nutzung von SAP-Software in Verbindung mit der Software.

    1.5. Diese Klausel legt die gesamte Haftung von Avantra Ihnen gegenüber in Bezug auf die Verletzung von Urheberrechten, Patenten, Markenrechten oder geistigen Eigentumsrechten Dritter fest.

    1.6. Sie entschädigen, verteidigen und halten Avantra und die mit ihr verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Unterauftragnehmer, Nachfolger und Bevollmächtigte schadlos von und gegen alle Verluste, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter, die sich aus oder in Verbindung mit (i) Fakten ergeben, die, wenn sie wahr wären, einen Verstoß Ihrerseits gegen eine Bedingung dieser EULA darstellen würden; (ii) Ihre Verletzung oder angebliche Verletzung der geistigen Eigentumsrechte einer anderen Partei; (iii) Ihre grobe Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten; oder (iv) Ihre Verwendung der Software oder der Produktdokumentation außerhalb des Umfangs der hierin gewährten Lizenzen durch Sie oder Ihre Benutzer.

  10. Bedingungen und Konditionen
    1.1. Diese EULA kann von Avantra gekündigt werden, wenn Sie (a) die Lizenzgebühren bei Fälligkeit nicht bezahlen oder (b) anderweitig eine Bedingung dieser EULA verletzen, die nicht behebbar ist, oder (wenn eine solche Verletzung behebbar ist) diese Verletzung nicht beheben, nachdem Sie schriftlich dazu aufgefordert wurden

    1.2. Bei Beendigung oder Ablauf dieses EULAs enden alle Rechte, Lizenzen und Genehmigungen, die Ihnen im Rahmen dieses EULAs gewährt wurden, sofort und Sie werden: (i) sofort jegliche Nutzung der Software (und der zugehörigen Dokumentation) und andere Aktivitäten in Bezug auf die Software einstellen; (ii) innerhalb von 5 Werktagen die Software, die zugehörige Dokumentation und die vertraulichen Informationen von Avantra an Avantra übergeben oder auf schriftliche Aufforderung von Avantra zerstören und dauerhaft von allen Geräten und Systemen löschen, die Sie direkt oder indirekt kontrollieren; und (iii) Avantra bestätigen, dass Sie diese Anforderungen erfüllt haben.

  11. Vertraulichkeit und Datenschutz
    1.1. Keine der Parteien darf Informationen über die Software oder andere vertrauliche Informationen, die der anderen Partei zur Verfügung gestellt wurden oder ihr anderweitig bekannt geworden sind, an eine andere Person oder Einrichtung weitergeben. Die Verpflichtung jeder Partei, die Vertraulichkeit solcher Informationen zu wahren, gilt nicht für Informationen, die: (a) der empfangenden Partei bereits vor Erhalt dieser Informationen bekannt waren; (b) öffentlich bekannt sind; oder (c) die empfangende Partei von einem Dritten erhalten hat, der rechtlich zur uneingeschränkten Offenlegung berechtigt war.

    1.2. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie vertrauliche Informationen, die sie von der offenlegenden Partei erhält, nur zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder der Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieses EULA ("zulässiger Zweck") verwenden darf und dass sie solche vertraulichen Informationen nur ihren leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Auftragnehmern und Vertretern in dem Umfang offenlegen darf, in dem diese sie für den zulässigen Zweck kennen und verwenden müssen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Bevollmächtigten in Bezug auf die vertraulichen Informationen an gleichwertige Verpflichtungen gebunden sind, wie sie hierin festgelegt sind, und bemüht sich nach besten Kräften, sicherzustellen, dass sie diese Verpflichtungen einhalten.

    1.3. Sollte eine der Parteien aufgrund von Gesetzen, Vorschriften oder eines zuständigen Gerichts gezwungen sein, vertrauliche Informationen der anderen Partei offenzulegen, wird sie die andere Partei, soweit dies gesetzlich zulässig ist, unverzüglich benachrichtigen, damit diese eine Schutzanordnung oder ein anderes geeignetes Rechtsmittel beantragen kann, und auf Kosten der anderen Partei bei der Beantragung einer solchen Anordnung oder eines anderen Rechtsmittels kooperieren. Ist die Offenlegung letztlich erforderlich, wird die Partei nur den Teil der vertraulichen Informationen zur Verfügung stellen, der gesetzlich vorgeschrieben ist, sich in angemessener Weise um eine vertrauliche Behandlung bemühen und die vertraulichen Informationen weiterhin in Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen aus dieser Klausel behandeln.

    1.4. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Avantra Nutzungsdaten von Kunden überwacht und sammelt, um seine Software und sein Serviceangebot zu entwickeln und zu verbessern. Zur Vermeidung von Zweifeln handelt es sich dabei um aggregierte, anonymisierte Daten, nicht um personenbezogene Daten, die als vertrauliche Informationen eingestuft und als solche gemäß den Bedingungen dieser EULA behandelt werden.

    1.5. Avantra ergreift organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz, zur Sicherheit, zur Vertraulichkeit und zur Integrität aller personenbezogenen Daten, die von Ihnen oder in Ihrem Namen bereitgestellt und von Avantra gemäß diesem EULA verarbeitet werden. Die Bedingungen unserer Datenschutzrichtlinie unterhttps://www.avantra.com/de/privacy-policy gelten für diese Verarbeitung und werden hiermit durch Verweis einbezogen.

  12. Keine Zuweisung
    Sie dürfen diese EULA oder Ihre Rechte und Pflichten aus dieser EULA nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung abtreten oder anderweitig übertragen. Jede Abtretung oder Übertragung, die gegen diese Klausel 12 verstößt, ist ungültig. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese EULA für die Parteien und ihre jeweiligen zulässigen Nachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute.

  13. Zuständigkeitsbereich
    Diese EULA unterliegt den materiellen und prozessualen Gesetzen Englands, und Sie erklären sich damit einverstanden, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in England zu unterwerfen und dort den Gerichtsstand zu wählen. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (C.I.S.G.) ist nicht anwendbar.

  14. Exportkontrollen
    Der Export und die Verwendung der Software können den Exportkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegen, einschließlich Verboten. Durch die Installation, Aktivierung oder Verwendung dieser Software bestätigen Sie, dass Sie die Software nicht ohne alle erforderlichen ausländischen Regierungslizenzen exportieren oder reexportieren werden. Sie verpflichten sich, Avantra zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten von und gegen alle Bußgelder, Strafen, Haftungen, Schäden, Kosten und Ausgaben, die als Folge einer Verletzung solcher Gesetze oder Vorschriften durch Sie oder einen Ihrer Vertreter oder Mitarbeiter entstehen.

 

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