Endbenutzer-Lizenzvertrag

Allgemeines

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) wird zwischen Ihnen („Sie“) und uns („Avantra“) geschlossen und tritt mit dem Kauf von Software und/oder Supportleistungen durch Sie in Kraft; sie regelt Ihre Nutzung dieser Produkte und Dienstleistungen. Wenn Sie die Software herunterladen, installieren oder nutzen, akzeptieren Sie diese EULA und erklären sich damit einverstanden, an sie gebunden zu sein. Falls Sie eine natürliche Person sind, die im Namen einer juristischen Person handelt, versichern und gewährleisten Sie, dass Sie befugt sind, diese EULA im Namen dieser juristischen Person abzuschließen. Falls Sie nicht über diese Befugnis verfügen, sind Sie allein für Ihre Nutzung der Software verantwortlich. Falls Sie die Bedingungen dieser EULA nicht akzeptieren, ist es Ihnen nicht gestattet, die Software zu installieren, darauf zuzugreifen, sie herunterzuladen oder anderweitig zu nutzen.

Begriffe in der EULA

In dieser EULA haben großgeschriebene Begriffe die folgenden Bedeutungen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

  • „Geschäftliche Nutzung“ bezeichnet die Nutzung der Software und/oder der Supportleistungen ausschließlich für Ihre geschäftlichen Zwecke;
  • „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle vertraulichen Informationen, die von einer Partei („offenlegende Partei“) gegenüber der anderen Partei („empfangende Partei“) mündlich oder schriftlich offengelegt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder angesichts der Art der Informationen vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind;
  • „Inkrafttreten“ bezeichnet das in der Bestellung angegebene Datum des Inkrafttretens;
  • „Lizenzgebühren“ bezeichnet die in der Bestellung festgelegten Lizenzgebühren, die Sie für das Recht auf Zugriff auf die Software und die Supportleistungen gemäß den Bestimmungen dieser EULA zu entrichten haben;
  • „Schädlicher Code“ bezeichnet unter anderem automatische Blockierungen, Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojaner und andere schädliche oder bösartige Codes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme, die die Bereitstellung der Software beeinträchtigen;
  • „Bestellung“ bezeichnet eine von Ihnen unterzeichnete Bestellung für Software und Supportleistungen (sofern zutreffend);
  • „Software“ bezeichnet die ausführbare Objektcode-Version der jeweiligen Avantra-Software sowie alle damit verbundenen Updates oder Versionen, die in der Bestellung angegeben sind;
  • „Supportzeiten“, „Arbeitstag“ oder „Bürozeiten“ bezeichnen den Zeitraum von 08:00 bis 17:00 Uhr, montags bis freitags, ausgenommen Feiertage, in der in der Bestellung festgelegten Zeitzone;
  • „Supportleistungen“ bezeichnet den technischen Support für die Software in der in der Bestellung angegebenen Form, der von Avantra von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann;
  • „Gebühren für Supportleistungen“ bezeichnet die in der Bestellung festgelegten Gebühren für die Supportleistungen (sofern zutreffend);
  • „Nutzer“ bezeichnet Ihre Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer, Beauftragten und Kunden, die die Software für geschäftliche Zwecke in dem in der Bestellung angegebenen Gebiet nutzen; und
  • „Website“ bezeichnet www.avantra.com sowie alle anderen Domainnamen, die von Avantra von Zeit zu Zeit festgelegt werden.

Gewährte Rechte

  1. Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung der Bestimmungen dieser EULA und der Programmdokumentation gewährt Avantra Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software und der Supportleistungen ausschließlich für geschäftliche Zwecke in der in der Bestellung angegebenen Anzahl von Lizenzen. Zur Klarstellung: Diese Lizenz umfasst das Recht, die Software und die Supportleistungen zur Erbringung von Dienstleistungen für Ihre Kunden zu nutzen, und Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie für die Handlungen und/oder Unterlassungen Ihrer Kunden so verantwortlich und haftbar sind, als wären es Ihre eigenen.
  2. Sie erkennen an, dass die Software ohne Lizenzschlüssel nicht funktioniert. Sie dürfen diesen Schlüssel nicht an Dritte weitergeben oder Dritten Zugriff darauf gewähren, es sei denn, es handelt sich um einen in der Bestellung genannten berechtigten Dritten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Avantra nicht für die unbefugte Weitergabe oder gemeinsame Nutzung Ihrer Lizenzschlüssel haftet.

Nutzungsbeschränkungen

Es ist Ihnen nicht gestattet:

  1. Programmkennzeichnungen oder Hinweise auf die Eigentumsrechte von Avantra zu entfernen oder zu ändern;
  2. die aus der Software resultierenden Programme oder Materialien Dritten in irgendeiner Weise zur Nutzung im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zur Verfügung zu stellen (es sei denn, ein solcher Zugriff ist für die jeweilige Programmlizenz oder die Materialien aus der von Ihnen erworbenen Software ausdrücklich gestattet);
  3. die Software oder die Dokumentation zu ändern, anzupassen, zu modifizieren, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;
  4. den Quellcode der lizenzierten Software mit anderer Software zu kombinieren oder zusammenzuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Open-Source-Software, was uns dazu verpflichten würde, diese Software ganz oder teilweise offenzulegen, zu lizenzieren, zu verbreiten oder anderweitig Dritten zugänglich zu machen oder anderen das Recht zu gewähren, die Software zu ändern;
  5. die Software oder die Programmdokumentation an Dritte unterlizenzieren (mit Ausnahme der Unterlizenzierung an Ihre Kunden für die geschäftliche Nutzung gemäß Ziffer 2.1), verbreiten, verkaufen, vermieten, verleihen oder auf sonstige Weise übertragen;
  6. die lizenzierte Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln, sofern dies nicht gesetzlich zulässig ist (Sie erkennen an, dass die Programmdokumentation Ihnen die notwendigen Voraussetzungen für die Integration in die von Ihnen verwendete Software oder Systeme liefert);
  7. die Software zu nutzen, um rechtswidriges, obszönes, verleumderisches oder bösartigen Code enthaltendes Material oder anderweitig rechtswidriges oder deliktisches Material zu speichern oder zu übertragen, oder um Material zu speichern oder zu übertragen, das die Rechte Dritter (einschließlich Datenschutz- und Rechte an geistigem Eigentum) verletzt;
  8. die Software zum Versenden von Spam oder anderweitig doppelten oder unerwünschten Nachrichten unter Verstoß gegen geltendes Recht zu nutzen;
  9. die Software in irgendeiner Form, auf irgendeinem Medium oder auf irgendeine Weise zu kopieren, zu verändern, zu übertragen, zu verbreiten, in Frames einzubinden oder zu spiegeln;
  10. die Integrität oder Leistungsfähigkeit der Software zu beeinträchtigen, zu beschädigen oder zu stören;
  11. zu versuchen, sich unbefugten Zugriff auf die Software oder die Support-Dienste oder die damit verbundenen Systeme oder Netzwerke zu verschaffen oder Dritten dabei zu helfen, oder
  12. auf die Software oder die Support-Dienstleistungen zuzugreifen, um deren Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität zu überwachen oder zu anderen Benchmarking- oder Wettbewerbszwecken.
  13. Ergänzen Sie Serverlizenzen durch benutzerdefinierte Prüfungen, um von Avantra nativ überwachte Objekttypen wie SAP-Systeme, SAP-Instanzen, Datenbanken, SAP Business Objects oder Cloud-Dienste zu überwachen. Die Serverlizenzen von Avantra gewähren ausschließlich Zugriff auf serverspezifische Funktionen. Ein Verstoß gegen diese Einschränkung führt zu Gebühren auf Basis der jeweils aktuellen Preise für SAP-Systemobjekte für den Zeitraum, in dem die Nutzung der Server gegen diese Bestimmung verstieß. Diese zusätzlichen Gebühren werden monatlich in Rechnung gestellt, bis der Lizenzverstoß beendet ist.
  14. Sie dürfen die Nutzung von durch Avantra bereitgestellten Mechanismen, die den Zugriff auf oder die Steuerung von SAP-Systemen ermöglichen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen SAP-Transport, eine On-Stack-Erweiterung oder eine Nachfolgelösung), nicht über die Unterstützung der in den von Ihnen lizenzierten Avantra-Paketen enthaltenen Funktionen hinaus ausweiten, wie in dem jeweiligen Kundenauftrag festgelegt. Sie dürfen keine Funktionen oder Komponenten innerhalb eines solchen Mechanismus über die lizenzierten Berechtigungen hinaus aktivieren, nutzen oder versuchen zu nutzen. Avantra ist berechtigt, nach angemessener Vorankündigung Ihre SAP-Umgebung zu prüfen, um die Einhaltung dieser Klausel zu überprüfen. Wird eine unbefugte Nutzung festgestellt, behält sich Avantra das Recht vor, Ihnen die entsprechenden Gebühren gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von Avantra in Rechnung zu stellen.

Ihre Pflichten und Erklärungen

  1. Sie sind verpflichtet, Avantra die Einsichtnahme in und den Zugang zu allen Räumlichkeiten zu gestatten, in denen die Software aufbewahrt oder genutzt wird, sowie den Zugang zu allen im Zusammenhang mit dieser EULA geführten Aufzeichnungen zu gewähren, um sicherzustellen, dass Sie die Bestimmungen dieser EULA einhalten, vorausgesetzt, dass Avantra eine solche Einsichtnahme mit angemessener Frist ankündigt.
  2. Auf Verlangen von Avantra sind Sie verpflichtet, Avantra unverzüglich eine schriftliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Software in dem in der Bestellung angegebenen Gebiet gemäß dieser EULA genutzt wird. Sie sind verpflichtet, Avantra unverzüglich zu benachrichtigen, sobald Ihnen eine unbefugte Nutzung der Software bekannt wird.

Software-Lizenz: Reaktivierung

  1. Die Softwarelizenz bleibt ab dem Zeitpunkt der Installation zunächst für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen aktiviert („anfänglicher Aktivierungszeitraum“). Nach Ablauf des anfänglichen Aktivierungszeitraums muss die Softwarelizenz entweder automatisch oder manuell erneut aktiviert werden („Reaktivierung“).
  2. Die Software versucht alle zwölf (12) Stunden, eine automatische Reaktivierung durchzuführen. Wenn die Software keinen Zugang zum Internet hat und die automatische Reaktivierung fehlschlägt, müssen Sie alle dreißig (30) Tage vor Ablauf der Aktivierungsfrist (dieser Zeitraum kann vorbehaltlich einer schriftlichen Vereinbarung mit Avantra geändert werden) („Ablauffrist“) eine manuelle Reaktivierung vornehmen, um die Gültigkeit der Lizenz aufrechtzuerhalten.
  3. Durch die Reaktivierung der Softwarelizenz erhält Avantra folgende Informationen: (i) die von Ihnen verwendete Softwareversion; (ii) die niedrigste und höchste Versionsnummer aller installierten und aktiven Agenten; (iii) den Hostnamen, den Namen des Betriebssystems (z. B. Windows oder Linux) und die MAC-Adresse des Computers, auf dem die Software ausgeführt wird; (iv) die Anzahl der aktiven lizenzierten Objekte und die Art der Instanzen; sowie (v) den internen Xandria-HW-Schlüssel des Hosts, auf dem die Software ausgeführt wird.
  4. Sollten Sie es versäumen, entweder: (a) den Zugriff auf die Aktivierungsserver von Avantra über das Internet zu ermöglichen (d. h. die automatische Reaktivierung zu aktivieren); oder (b) vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine manuelle Reaktivierung durchzuführen, führt dies zur Aussetzung Ihrer Softwarelizenz, bis entweder: (i) der Zugriff für die automatische Reaktivierung aktiviert wurde; oder (ii) eine manuelle Reaktivierung stattgefunden hat, je nach Fall. Eine solche Aussetzung hat keinen Einfluss auf Ihre Verpflichtung zur Zahlung von Lizenzgebühren und Supportgebühren (sofern zutreffend).

Gewährleistungen

  1. Avantra gewährleistet, dass: (i) die an Sie lizenzierte Software unter normalen Nutzungsbedingungen und Umständen in allen wesentlichen Punkten wie in der entsprechenden Programmdokumentation beschrieben funktioniert („Software-Gewährleistungsfrist“); und (ii) Avantra angemessene technische Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Software keinen Schadcode oder andere Computerprogrammroutinen enthält, die dazu bestimmt sind, andere Software zu beschädigen, in ihrer Funktion zu beeinträchtigen, heimlich abzufangen oder sich anzueignen.
  2. Avantra wird auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen – und als Ihr ausschließlicher Rechtsbehelf bei Verstößen gegen diese Gewährleistungen – eine der folgenden Maßnahmen ergreifen: (i) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um wesentliche und reproduzierbare Abweichungen in der Software gemäß Abschnitt 6.1 zu beheben, die Sie Avantra während der Software-Gewährleistungsfrist schriftlich gemeldet haben; (ii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Software so zu ersetzen, dass sie den Bestimmungen von Abschnitt 6.1 entspricht; oder (iii) die Lizenz durch schriftliche Mitteilung an Sie mit sofortiger Wirkung kündigen und Ihnen den Teil der Lizenzgebühren zurückerstatten, den Sie vor dem Datum der Kündigung gezahlt haben (abzüglich eines angemessenen Betrags für Ihre Nutzung der Software bis zum Datum der Kündigung). Eine solche Fehlerbehebung oder ein solcher Ersatz, der Ihnen zur Verfügung gestellt wird, verlängert die ursprüngliche Software-Garantiezeit nicht.
  3. Die ausdrücklichen Gewährleistungen treten an die Stelle aller anderen ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen in Bezug auf die Software, alle damit verbundenen Dienstleistungen (einschließlich der Supportleistungen) und die dazugehörige Dokumentation, und Avantra schließt ausdrücklich jegliche Gewährleistung der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck aus.
  4. Die ausdrücklichen Gewährleistungen gelten nicht für Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder Missbrauch (sei es durch Sie oder einen unbefugten Dritten) oder auf Computer- oder elektrische Fehlfunktionen zurückzuführen sind, oder wenn die Software nicht gemäß den von Avantra bereitgestellten Anweisungen oder der Software-Dokumentation installiert, genutzt oder betrieben wurde. Avantra übernimmt keine Gewähr dafür, dass Ihre Nutzung der Software fehlerfrei, unterbrechungsfrei, virenfrei oder sicher ist. Sie erkennen an, dass Sie sich auf keine anderen Gewährleistungen als die in dieser EULA ausdrücklich genannten stützen.

Einschränkungen und Haftung

  1. Die Haftung von Avantra Ihnen gegenüber im Rahmen dieser EULA für alle Verluste, Kosten, Aufwendungen und Schäden – unabhängig davon, ob diese aus einem Vertrag, aufgrund von Fahrlässigkeit oder aus anderen Gründen entstehen – übersteigt insgesamt nicht den Betrag, der den gesamten Lizenzgebühren entspricht, die Avantra von Ihnen in den 12 Monaten unmittelbar vor dem Ereignis, das Anlass zu dieser Haftung gegeben hat, erhalten hat.
  2. In keinem Fall (soweit dies nicht gesetzlich verboten ist) haftet Avantra für: (i) Verluste, die auf einen Mangel oder eine Unzulänglichkeit zurückzuführen sind, die Avantra innerhalb einer angemessenen Frist behebt; oder (ii) indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen; oder (iii) den Verlust von Geschäften, Gewinnen, Einnahmen, Firmenwert oder erwarteten Einsparungen; oder (iv) den Verlust oder die Beschädigung von Daten; oder (v) Beträge, die Sie an Dritte gezahlt haben; oder (vi) Verluste, die Sie hätten vermeiden können, wenn Sie den angemessenen Ratschlägen und Anweisungen von Avantra gefolgt wären. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verluste, Kosten, Aufwendungen und Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Avantra zurückzuführen sind.

Support-Dienstleistungen

  1. Avantra erbringt die Supportleistungen während der Lizenzlaufzeit unter der Voraussetzung, dass Sie die in der Bestellung aufgeführten Lizenzgebühren und Supportgebühren (sofern zutreffend) entrichten. Supportleistungen werden ausschließlich während der Supportzeiten erbracht. Avantra übernimmt keine Garantie dafür, dass alle Fragen oder Fehler im Zusammenhang mit der Software behoben werden können.
  2. Die Support-Leistungen setzen voraus, dass Sie die folgenden zusätzlichen Verpflichtungen erfüllen: (i) Ihr Personal muss in der Nutzung der Support-Leistungen geschult sein; (ii) Sie müssen Avantra ausreichende Unterlagen, Daten, Angaben und Unterstützung in Bezug auf gemeldete Fehler zur Verfügung stellen; und (iii) Sie müssen Avantra bei der Diagnose und Behebung gemeldeter Fehler unterstützen, indem Sie Folgendes bereitstellen: (a) alle relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen, einschließlich Beispielausgaben und anderer Diagnoseinformationen; (b) die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern, die befugt sind, von Avantra angeordnete Abhilfemaßnahmen umzusetzen; und (c) Zugriff auf Ihre Live-Produktionsumgebung, in der die Software genutzt wird, soweit dies zur Erbringung der entsprechenden Supportleistungen erforderlich ist. Sie erkennen an, dass die Nichtgewährung einer solchen Unterstützung die Fähigkeit von Avantra zur Erbringung von Supportleistungen beeinträchtigt.
  3. Avantra ist nicht verpflichtet, Supportleistungen im Zusammenhang mit Fehlern, Fragen oder Problemen zu erbringen, die sich aus folgenden Gründen ergeben: (i) der Nutzung der Software in einer anderen Weise als in dieser EULA beschrieben; (ii) der Fahrlässigkeit oder dem vorsätzlichen Fehlverhalten eines Nutzers; (iii) Ihrem Versäumnis, angemessene Empfehlungen oder Lösungen für Fehler umzusetzen, auf die Avantra zuvor hingewiesen hat; oder (iv) Problemen, die durch Software oder Hardware von Drittanbietern verursacht werden.
  4. Die Erbringung von Supportleistungen gemäß dieser Ziffer 8 stellt die einzige Verpflichtung von Avantra sowie Ihren einzigen Rechtsbehelf in Bezug auf den Support für die Software dar. Avantra übernimmt Ihnen gegenüber keine weitere Haftung oder Verpflichtung in Bezug auf Fehler oder sonstige tatsächliche oder vermeintliche Probleme mit der Software.

Eigentumsrechte an geistigem Eigentum und Haftungsfreistellung

  1. Avantra (und gegebenenfalls seine Lizenzgeber) besitzt alle Rechte, Titel und Ansprüche an der Software (einschließlich in Form des Quellcodes und aller darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte) sowie an allen anderen Materialien, die von Avantra gemäß dieser EULA erstellt oder entwickelt wurden, einschließlich aller Verbesserungen, Modifikationen, Erweiterungen und abgeleiteten Werke davon. Diese EULA überträgt Ihnen keinerlei Eigentumsrechte an der Software oder in Bezug auf diese oder an sonstigen geistigen Eigentumsrechten, die Avantra im Rahmen dieser Vereinbarung besitzt oder nutzt. Der Name „Avantra“ und das Avantra-Logo als mit der Software verbundener Produktname sind Marken von Syslink Xandria Ltd (und gegebenenfalls deren Lizenzgebern), und es wird kein Recht oder keine Lizenz zu deren Nutzung gewährt.
  2. Avantra stellt Sie von jeglichen Ansprüchen frei, wonach die normale Nutzung der Software gemäß dieser EULA und der Programmdokumentation die Urheber-, Patent- oder Markenrechte Dritter im Vereinigten Königreich verletzt, vorausgesetzt, dass: (i) Avantra unverzüglich die vollständige Kontrolle über einen solchen Anspruch erhält; (ii) Sie die Verteidigung von Avantra gegen einen solchen Anspruch nicht beeinträchtigen und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Avantra weder ein Schuldanerkenntnis abgeben noch einer Einigung oder einem Vergleich in Bezug auf den Anspruch zustimmen; (iii) Sie leisten Avantra auf deren Kosten jede angemessene Unterstützung bei der Abwehr dieser Ansprüche; (iv) diese Ansprüche nicht auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, Ihrer Fahrlässigkeit oder einem Verstoß gegen diese EULA beruhen; (v) diese Ansprüche nicht auf der Nutzung der Software in einer Anwendung oder Umgebung beruhen, für die die Software nicht konzipiert wurde, wie von Ihnen im Voraus zur Genehmigung durch Avantra mitgeteilt; (vi) ein solcher Anspruch nicht auf Open-Source-Komponenten oder Materialien Dritter oder auf die Kombination, den Betrieb oder die Nutzung der Software in oder mit einer Technologie oder einem Dienst zurückzuführen ist, die bzw. der nicht von Avantra bereitgestellt wurde; (vii) ein solcher Anspruch nicht infolge von Änderungen und/oder Verbesserungen der Software entsteht, die von Ihnen eingeführt oder vorgenommen wurden.
  3. Avantra hat nach eigenem Ermessen das Recht, die Software oder die Supportleistungen ganz oder teilweise zu ändern, um etwaige Rechtsverletzungen zu vermeiden.
  4. Sie müssen sicherstellen, dass Sie über alle erforderlichen Rechte und Berechtigungen verfügen, um die Software gemäß dieser EULA zu nutzen, einschließlich der entsprechenden Lizenzen für die Nutzung von SAP-Software in Verbindung mit der Software.
  5. Diese Klausel regelt die gesamte Haftung von Avantra Ihnen gegenüber im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheber-, Patent- oder Markenrechten oder Rechten an geistigem Eigentum Dritter.
  6. Sie verpflichten sich, Avantra und seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Beauftragte, Subunternehmer, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger von sämtlichen Verlusten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter entstehen, die sich aus folgenden Umständen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen: (i) Tatsachen, die, sofern sie zutreffen, einen Verstoß Ihrerseits gegen eine Bestimmung dieser EULA darstellen würden; (ii) Ihrer Verletzung oder angeblichen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte einer Partei; (iii) grober Fahrlässigkeit, Leichtsinn oder vorsätzlichem Fehlverhalten Ihrerseits oder seitens Ihrer Nutzer; oder (iv) der Nutzung der Software oder der Produktdokumentation durch Sie oder Ihre Nutzer außerhalb des Rahmens der hierin gewährten Lizenzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese EULA kann von Avantra mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn Sie (a) Lizenzgebühren gemäß der Bestellung nicht fristgerecht bezahlen, oder (b) anderweitig gegen eine Bestimmung dieser EULA verstoßen, wobei dieser Verstoß nicht behebbar ist, oder (falls der Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung beheben, oder (c) wenn gegen den Lizenznehmer ein Insolvenzverfahren eröffnet wird;
  2. Bei Kündigung oder Ablauf dieser EULA erlöschen alle Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte, Lizenzen und Berechtigungen mit sofortiger Wirkung, und Sie sind verpflichtet: (i) jegliche Nutzung der Software (und der dazugehörigen Dokumentation) sowie alle sonstigen damit verbundenen Aktivitäten unverzüglich einzustellen; (ii) innerhalb von 5 Werktagen die Software, die zugehörige Dokumentation und die vertraulichen Informationen von Avantra an Avantra zu übergeben oder auf schriftliche Aufforderung von Avantra zu vernichten und dauerhaft von allen Geräten und Systemen zu löschen, die Sie direkt oder indirekt kontrollieren; und (iii) gegenüber Avantra zu bestätigen, dass Sie diese Anforderungen erfüllt haben.

Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Keine der Parteien darf Informationen über die Software oder sonstige vertrauliche Informationen, die der anderen Partei zur Verfügung gestellt wurden oder dieser auf andere Weise bekannt geworden sind, an Personen oder Organisationen weitergeben. Die Verpflichtung jeder Partei zur Wahrung der Vertraulichkeit solcher Informationen gilt nicht für Informationen, die: (a) der empfangenden Partei bereits vor Erhalt dieser Informationen bekannt waren; (b) allgemein zugänglich sind; oder (c) von einem Dritten an die empfangende Partei weitergegeben wurden, der rechtlich zur uneingeschränkten Offenlegung berechtigt war.
  2. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie vertrauliche Informationen, die sie von der offenlegenden Partei erhält, ausschließlich zum Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder der Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieser EULA („zulässiger Zweck“) verwenden darf und dass sie diese vertraulichen Informationen nur an ihre Führungskräfte, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Beauftragten weitergeben darf, soweit diese davon Kenntnis haben und sie für den zulässigen Zweck nutzen müssen. Jede Partei hat sicherzustellen, dass ihre Führungskräfte, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Beauftragten hinsichtlich der vertraulichen Informationen an Verpflichtungen gebunden sind, die den nachstehend festgelegten gleichwertig sind, und hat sich nach besten Kräften zu bemühen, dass diese Verpflichtungen eingehalten werden.
  3. Sollte eine der Parteien aufgrund von Gesetzen, Vorschriften oder einer Anordnung eines zuständigen Gerichts gezwungen sein, vertrauliche Informationen der anderen Partei offenzulegen, wird sie die andere Partei – soweit gesetzlich zulässig – unverzüglich darüber in Kenntnis setzen, damit diese eine einstweilige Verfügung oder andere geeignete Rechtsmittel beantragen kann, und auf Kosten der anderen Partei bei der Beantragung einer solchen Verfügung oder anderer Rechtsmittel kooperieren. Sollte eine Offenlegung letztendlich erforderlich sein, wird die Partei nur den Teil der vertraulichen Informationen bereitstellen, der gesetzlich vorgeschrieben ist, sich in angemessener Weise bemühen, die Zusicherung zu erhalten, dass diese vertraulich behandelt werden, und diese vertraulichen Informationen weiterhin gemäß ihren Verpflichtungen aus dieser Klausel behandeln.
  4. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Avantra Nutzungsdaten von Kunden zum Zwecke der Weiterentwicklung und Verbesserung seiner Software und seines Dienstleistungsangebots überwacht und erfasst. Zur Klarstellung: Dabei handelt es sich um aggregierte, anonymisierte Daten, nicht um personenbezogene Daten, die als vertrauliche Informationen einzustufen sind und gemäß den Bestimmungen dieser EULA entsprechend behandelt werden.
  5. Avantra wird organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz, zur Sicherheit, zur Vertraulichkeit und zur Integrität aller personenbezogenen Daten treffen, die von Ihnen oder in Ihrem Namen bereitgestellt und von Avantra gemäß dieser EULA verarbeitet werden. Die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung unter https://www.avantra.com/en/privacy gelten für diese Verarbeitung und werden hiermit durch Verweis einbezogen.

Keine Aufgabe

Sie dürfen diese EULA sowie Ihre Rechte und Pflichten aus dieser EULA ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder abtreten noch anderweitig übertragen. Jede Abtretung oder Übertragung, die gegen diese Klausel 12 verstößt, ist unwirksam. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese EULA für die Vertragsparteien sowie deren jeweilige zulässige Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und kommt diesen zugute.

Zuständigkeit

Diese EULA unterliegt dem materiellen Recht und dem Prozessrecht der Schweiz, und Sie erklären sich damit einverstanden, sich der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Gerichte in Basel, Schweiz, zu unterwerfen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

Ausfuhrkontrollen

Der Export und die Nutzung der Software können Exportkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegen, einschließlich Exportverboten. Durch die Installation, Aktivierung oder Nutzung dieser Software bestätigen Sie, dass Sie die Software nicht ohne alle erforderlichen Genehmigungen ausländischer Regierungen exportieren oder reexportieren werden. Sie verpflichten sich, Avantra gegen alle Bußgelder, Strafen, Haftungsansprüche, Schadensersatzforderungen, Kosten und Aufwendungen zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, die infolge eines Verstoßes gegen solche Gesetze oder Vorschriften durch Sie oder einen Ihrer Beauftragten oder Mitarbeiter entstehen.

Die Vereinbarung

  1. Diese EULA und alle darin genannten Dokumente stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Absprachen und Mitteilungen, unabhängig davon, ob diese schriftlich oder mündlich erfolgt sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und den Bestimmungen von Bestellungen (oder ähnlichen Dokumenten), die vom Lizenznehmer (oder einem seiner verbundenen Unternehmen) ausgestellt wurden, haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung im Umfang des Widerspruchs Vorrang.
  2. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung begründet oder impliziert eine Personengesellschaft, ein Joint Venture, ein Vertretungsverhältnis, ein Treuhandverhältnis oder eine sonstige Beziehung zwischen den Parteien, die über das in der Vereinbarung ausdrücklich vorgesehene Vertragsverhältnis hinausgeht. Keine der Parteien ist befugt, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen, noch darf sie behaupten, dazu befugt zu sein.

Hinweise

Jede Mitteilung an Avantra im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und per E-Mail an [email protected] gesendet werden.